Rechtsanwalt
Stephan Mayer

Fachanwalt für Familienrecht

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Rechtsanwalt

 

Durch meine Ausbildung sowie langjährige Berufserfahrung gewährleiste ich eine kompetente rechtliche Betreuung. Diese reicht von Beratung und Handlungsempfehlungen über die Erarbeitung außergerichtlicher Lösungen bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht.

Möchten Sie meine Kompetenzen in Anspruch nehmen, geht es Ihnen sicher um eine konkrete Fragestellung oder Problematik. Daher gebe ich Ihnen nachstehend eine Übersicht über die neben dem Familienrecht von mir schwerpunktmäßig bearbeiteten Rechtsgebiete.

 

Allgemeines Vertragsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Forderungseinzug & Inkassorecht

Straf-und Bußgeldrecht

Verkehrsrecht

Werkvertragsrecht und privates Baurecht

Insolvenzrecht 

Zwangsvollstreckungsrecht

 

Wenn Sie sich für meine Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Familienrecht interessieren, klicken Sie bitte hier

 

Mayer

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Stephan Mayer
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