Rechtsanwalt
Stephan Mayer

Fachanwalt für Familienrecht

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Fokus Familienrecht

 

Rechtliche Betreuung im familiären Kontext

Die Trennung vom Ehegatten oder Lebenspartner stellt alle Beteiligten vor vielschichtige Herausforderungen. Finanzielle Fragen spielen dabei eine gewichtige Rolle. Aber auch der Verbleib der Kinder oder die Auflösung eines gemeinsamen Haushalts sind zu regeln.

Das Familienrecht birgt daher ein besonders hohes Potential an emotionalen Konflikten und fordert Entscheidungen von existentieller Bedeutung für Ihre Zukunft. Gerade vor diesem Hintergrund ist ein starker und kompetenter Partner wichtig, der Sie in dieser Situation in rechtlicher Hinsicht bestmöglich unterstützt.

Durch meine Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Familienrecht – ein Titel, der durch die Rechtsanwaltskammer nur an Anwälte vergeben wird, die im Familienrecht über besondere und überdurchschnittliche Kenntnisse verfügen – kann ich Sie optimal begleiten und erfolgreich vertreten, außergerichtlich sowie vor Gericht.

 

Finanzielle und wirtschaftliche Angelegenheiten:

  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Trennung und Ehescheidung
  • Trennungs- und Ehegattenunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Güterrecht und Zugewinn
  • Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
  • Versorgungsausgleich

 

Belange gemeinsamer Kinder:

  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • Umgangsrecht

 

 

 

Mayer

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